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Bürgermeister quälte Tiere
Geldstrafe für große Schweinerei im Stall
13. 12. 2013
Der Vater als Hauptverantwortlicher wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen a 80 Euro verurteilt, der Sohn muss 90 Tagessätze a 60 Euro zahlen. Damit sind beide Angeklagte rechtskräftig wegen Tierquälerei verurteilt.
Das Veterinäramt hatte bei zwei Kontrollen Verstöße festgestellt. Einen vergleichbaren Fall hatte die Amtstierärztin noch nicht erlebt.
Die Hälfte eines toten Schweines, schon teilweise verwest, der Rest vermutlich von Artgenossen gefressen. In weiteren Abteilungen des Stalls Knochenteile, Stücke von Köpfen und Teile von Gliedmaßen, mit denen die anderen Schweine spielten.
Kann ein strafrechtlich verurteilter Tierquäler in einer durch Viehzucht wirtschaftlich geprägten Gemeinde noch Bürgermeister sein? Diese Frage stellten sich die beiden grünen Ratsmitglieder und beantragten die Abwahl des Bürgermeisters.
Da aber die ehrenamtlichen Bürgermeister von Mitgliedsgemeinden einer Samtgemeide nicht vom Volk direkt gewählt werden, sondern aus der Mitte des Rats, war dieses Wahlprocedere eine für Beneke sehr bequeme Position. Für seine Abwahl wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Es hätten also mindestens sechs der neun Ratsmitglieder für die Abwahl stimmen müssen. Da diese alle, bis auf die grünen Vertreter für die unabhängige Wählergemeinschaft im Winkelsetter Rat sitzen und gleichzeitig aus dem landwirtschaftlichen Umfeld kommen, war das Ergebnis vorhersehbar.
NWZ vom 25. 01. 2014
... und dann hielt der Bürgermeister eine ergreifende Rede und seine Zuhörer waren den Tränen nahe!