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Genmaisskandal 2010

05. 06. 2010

Von dem illegalen Ausbringen genverunreinigten Maissaatguts der Firma Pinoneer auf rund 230 ha in Niedersachsen, war auch der Landkreis Oldenburg betroffen.

Erst aufgrund einer "kleinen Anfrage" von Christian Meyer vom 10. 08. 2010 erteilte das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz Auskunft auf die Frage: "Warum verschweigt die Landesregierung die genverunreinigten Felder vor der Bevölkerung und vor den benachbarten Landwirten?"

Nach Aussage des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz wurden im Landkreis Oldenburg in folgenden Gemeinden genverändertes Saatgut ausgebracht:

Gemarkung Wildeshausen auf fünf Flächen

Gemarkung Hatten auf drei Flächen

Gemarkung Dötlingen auf drei Flächen

Gemarkung Altenoythe auf fünf Flächen

Gemarkung Nikolausdorf auf zwei Flächen

       

Feldblock Dötlingen 0046

 

Feldblock Dötlingen 0049

 

Feldblock Dötlingen 0050

       

Feldblock Hatten 0866

 

Feldblock Hatten 0867

 

Feldblock Hatten 0869

 

In der Selbstverpflichtung der Bundesländer ist vorgesehen, dass bis zum 31. 03. alle Saatgut-Proben rechtzeitig bis zur Aussaat gezogen, untersucht und die Ergebnisse veröffentlicht werden.

Erst am 27. April 2010 wurde das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (MU) informiert, dass im Rahmen der Saatgutüberwachung in Niedersachsen in zwei Partien von Maissaatgut GVO-Anteile gefunden wurden.

Zu diesem Zeitpunkt war die verbotene Aussaat vom NK603-Mais bereits abgeschlossen.

Die Firma Pioneer, Buxtehude, wurde am 27. April 2010 vom MU informiert und gebeten, freiwillig die notwendigen Schritte für eine Rückholung einzuleiten. Die Firma ist weder dieser Aufforderung nachgekommen, noch hat sie die Vertriebswege freiwillig bekannt gegeben. Nach Abgabe an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven am 30. April, hat dieses am 4. Mai 2010 mit einer Anhörung der Firma, mit Frist bis zum 18. Mai 2010, das Verwaltungsverfahren zur Herausgabe der notwendigen Daten über die Vertriebswege eingeleitet. Mit Datum vom 26. Mai 2010 hat das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt gegenüber dem Saatgutunternehmen die Herausgabe der Vertriebswege mit Frist zum 28. Mai 2010 angeordnet. Hierzu war seit dem 27. Mai 2010 ein gerichtliches Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stade anhängig. Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 3. Juni 2010 wurde der von der Firma Pioneer beantragte vorläufige Rechtschutz abgewiesen. Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt hat daraufhin die Daten zu den Vertriebswegen erhalten. Die betroffenen Landwirte und Flächen wurden von den zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern ermittelt und die Bestände mit gentechnisch veränderten Pflanzen vernichtet.

Der Wortlaut der Anordnung an die betroffenen Landwirte zur restlosen Zerstörung der mit Genmais kontaminierten Felder geht aus dem Text der Anordnung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts Cuxhaven hervor.

Weshalb der Termin für die Überprüfung der Saatgut-Proben bis zum 31. 03. nicht eingehalten wurde, ist unbekannt. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Kommunikationsstränge zwischen

a) dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML)

b) Landwirtschaftskammer

c) Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) nicht funktioniert haben. Sonst ist eine Verzögerung, wie im vorliegenden Fall, nicht erklärbar.

Weshalb bei der Firma Pioneer überhaupt mit GVO verunreinigtes Saatgut existent war, soll eine Anfrage an die Firma Pioneer herausbringen.

 

 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven

Anordnung nach dem GenTG

Öffentliche Bekanntmachung

Bek. d. GAA Cuxhaven v. 15. 6. 2010

-CUX000010854-046/12- 

Bek. d. GAA Cuxhaven v. 17. 6. 2010

-CUX000010854-048/12-

I. Anordnungen

1. Die Anzahl der Einheiten der von Ihnen erworbenen Einheiten der Maissorte PR38H20 mit der Kennzeichnung D/H 4629/831W und D/H 4629/556W ist mir innerhalb von drei Tagen nach Bekanntgabe dieses Bescheides mitzuteilen.

2. Die Flächen, auf denen die Sorte PR38H20 mit der Kennzeichnung D/H 4629/831W und D/H 4629/556W ausgesät wurde (Flurstück und Schlagbezeichnung), sind mir innerhalb von drei Tagen nach Bekanntgabe dieses Bescheides mitzuteilen.

3. Der Mais PR38H20 mit der Partiebezeichnung D/H 4629/831W und D/H 4629/556W darf nicht ausgesät oder in Verkehr gebracht werden.

4. Sofern der Mais schon auf Flächen ausgesät wurde, ist die Saat vollständig auflaufen zu lassen und die entstehenden Pflanzen sind nachfolgend unverzüglich zu vernichten. Die Vernichtung des Maises ist entsprechend der beigefügten "Handlungsempfehlung zum Umgang mit ausgesätem Mais bei verunreinigten Saatgutpartien mit NK603 vorzunehmen. Die Auswahl des nach dieser Handlungsempfehlung zugelassenen Mittels ist vor der Durchführung der Maßnahme mit der Landwirtschaftskammer abzustimmen und mir mitzuteilen. Nach erfolgter Vernichtung ist durch Bedienstete der LWK Bremervörde der Erfolg der Behandlung festzustellen und mir schriftlich mitzuteilen.

5. Die Maßnahmen zur Vernichtung des Aufwuchses sind unter Nennung der getroffenen Maßnahmen sowie der Flik- und Schlagbezeichnung zu dokumentieren und mir auf Verlangen vorzulegen.

6. Der Verbleib der nicht ausgesäten Einheiten von Saatgut der Sorte PR38H20 mit der Partiebezeichnung D/H 4629/831W und D/H 4629/556W ist zu dokumentieren und mir innerhalb von drei Tagen nach Bekanntgabe dieses Bescheides vorzulegen.

II. Sofortige Vollziehung

Die sofortige Vollziehung der Anordnung wird hiermit angeordnet gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO vom 19. 3. 1991 (BGBI. 1 S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. 8. 2009 (BGBI. 1 S. 2870).

III. Zwangsgeldandrohung

Für den Fall, dass Sie der Anordnung Nrn. 1,2 und Nrn. 4 bis 6 nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, drohe ich hiermit die Festsetzung eines Zwangsgeldes an. Die Höhe des Zwangsgeldes beträgt für den Anordnungspunkt Nr. 4 Euro 10000 (in Worten: zehntausend Euro), im Übrigen je 1000 Euro (in Worten: eintausend Euro).

Informationen

24. 08. 2010 - NWZonline - Genmais - Dötlingen auch betroffen

11. 06. 2010 - AbL PM - Gentechnikmais - Bauern stellen Strafanzeige

09. 06. 2010 - BUND - Pioneer muss Landwirte entschädigen

06. 06. 2010 - SpiegelOnline - Laut Greenpeace-Recherche - Illegaler Genmais in fünf Bundesländern

05. 06. 2010 - SpiegelOnline - Genmais - Ministerium verschleppt Warnung
 

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