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Hoffrogges Käfig-Qualhaltung

02. 03. 2012

Wilhelm Hoffrogge droht dem Land Niedersachsen mit einer 50 Millionen Euro Schadenersatzklage, wenn die Käfig-Qualhaltung ab 2025 verboten werden sollte. 

Aigner folgt bedingungslos den Forderungen von Agrarlobby und Hühnerbaronen!

Der ursprüngliche Vorschlag von Ministerin Aigner, den Bestandsschutz der Käfighaltung bis 2035 auszudehnen, wurde bereits im September 2011 gekippt.

Es ist den Ländern Niedersachsen und Rheinland-Pfalz hoch anzurechnen, dass der Kompromiss, die Käfig-Qualhaltung bis 2025 zu beenden, zustande gekommen ist.

Wenn Frau Aigner diese Verordnung nicht bis zum 31. 03. 2012 in Kraft setzt, greift das Länderrecht. Das bedeutet dann 16 verschiedene Lösungen und Tierqual für immer.

Der Chef der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft, Wilhelm Hoffrogge, fordert für Legehennen weitere Käfigqualen, über Jahrzehnte hinaus. Die Regeln vom Grundgesetz und vom Tierschutzgesetz werden ausgehebelt. Artgerechte Haltung findet nicht statt.

 

Der Bundesrat hat am 2. März 2012 dem Kleingruppenkompromiss mit einer Beendigung der Käfighaltung bis zum Jahr 2025, einschließlich einer Übergangsfrist von zwei Jahren, zugestimmt.

2. März 2012 - Bundesrat - Plenarprotokoll TOP 10 - Seiten 81, 82, 83, 84

Dieser Termin ist Wilhelm Hoffrogge zu kurz, obwohl alle installierten Käfige bis zu diesem Zeitpunkt längst steuerlich abgeschrieben sind und so der Bestandsschutz keine Grundlage mehr hat. Wilhelm Hoffrogge droht in einem Beitrag des NDR dem Land Niedersachsen mit einer Schadenersatzklage über 50 Millionen Euro.

Die Familie Hoffrogge aus Dötlingen sortiert jährlich 15 Millionen Eier. Diese werden von rund 50.000 Legehennen produziert.

 

Foto: dpa - Gruppenhaltung extrem - Legehennen in der sogenannten Bodenhaltung in der Voliere eines Hühnerstalls in Dötlingen bei Wildeshausen

2. Dezember 2010 - WELT ONLINE - Legehennenverodnung verstößt gegen die Verfassung

Bislang hatten die Legehennen 550 Quadratzentimeter (weniger als eine DIN A 4-Seite) Platz in ihren Käfigen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Käfighaltung 1999 für verfassungswidrig, da sie nicht dem Gebot des Tierschutzgesetzes genügt. Aber die Geflügelwirtschaft hat gute politische Verbindungen und sind in der Trickserei nicht unerfahren. Die CDU/CSU/FDP Bundesregierung und eine Bundesratsmehrheit machte das Verbot wieder rückgängig.

Die neuen Kleingruppen-Käfige (800 Quadratzentimeter = etwas mehr als ein DIN A 4-Blatt) soll bis 2023 eine Luxushaltung darstellen. Der Bundesrat hat am 2. 3. 2012 dem Kleingruppenkäfig-Kompromiss zugestimmt. Danach dürfen die Legehennen noch bis 2023 in den Käfigen weiter gehalten werden. Eine Übergangsfrist von zwei Jahre bis 2025 ist vorgesehen.

Von der Tierqual profitiert ausschließlich die Agro-Industrie und ihre Befürworter:

           

Bernd Bedenkenrat

Weshalb soll ich mich gegen die Agro-Industrie positionieren? Wer weiss, wozu sie gut ist? Vielleicht bekomme ich ja auch etwas von dem Geldsegen ab.

 

Günter Gnadenlos

Meine Aktionäre erwarten Gewinne! Ich bin nicht der Hüter von Mensch, Umwelt und Tier! Sollen doch die nachfolgenden Generationen die durch die Agro-Industrie angerichteten Schäden reparieren!

 

Gustav Gier

Mich interessiert nicht das Leid der Tiere. Mein ökonomisches Ziel ist es, mit dem kleinsten Aufwand den größtmöglichen Ertrag zu erzielen. Dafür ist eine hohe Besatzdichte und der Einsatz von Antibiotika unerlässlich.

 

Nobert Nimmersatt

Mein bis jetzt erworbenes Kapital kann ich zwar zu meinen Lebzeiten nicht mehr ausgeben. Aber durch die industrielle Tierhaltung kann ich meinen Wohlstand noch weiter mehren. Geld ist Macht!

12. März 2012 - Die Grünen - Aigner blockiert Ende der Käfighaltung

07. März 2012 - Deutscher Tierschutzbund - Aigner will Kompromiß trotz großzügigem Bestandschutz nicht umsetzen.

03. März 2012 - NWZ- Ende der Käfighaltung nicht in Sicht

02. März 2012 - Spiegel online - Aigner schmettert Großkäfig-Verbot bis 2023 ab

02. März 2012 - SPD - Pressemitteilung zur Legehennen-Käfighaltung

02. März 2012 - NDR - Hühner müssen vorerst im Käfig bleiben

Grundgesetz Artikel 20a

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Tierschutzgesetz

Erster Abschnitt Grundsatz

§ 1 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Zweiter Abschnitt Tierhaltung

§ 2 Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. 

Aussage der Kirchen

...Die Verantwortung für die Schöpfung ist im christlichen Denken zentrales Motiv. Sie ist darin begründet, dass der Mensch Geschöpf unter Mitgeschöpfen ist und in eine Schicksalsgemeinschaft mit allen Geschöpfen eingebunden ist. ...

... Die Kirchen haben bereits in früheren Stellungnahmen Kriterien entwickelt, in welchem Maße bestimmte Haltungsbedingungen geeignet sind, den Eigenwert der Tiere zu achten sowie zur Vermeidung von Schmerzen, Leiden und Schäden beizutragen....

Bonn/Hannover, im März 2003

gez. Karl Kardinal Lehmann, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz

gez. Präsens Manfred Kock, Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland

März 2003 - Deutsche Bischofskonferenz - Gemeinsame Texte

 

 

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