kontakt@buendnis-mut.de

Lobbyist NGW und die Landwirtschaftskammer arbeiten eng zusammen!

4. Oktober 2012

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die Niedersächsische Geflügelwirtschaft und die Genehmigungsbehörden:

Eine liebevolle Verbindung im Bereich Geld, Gier und Macht!

Man stelle sich vor, dass z. B. eine kriminelle Vereinigung im Hauptgebäude des Bundeskriminalamtes offiziell ihren Sitz nimmt. Man hat es hinbekommen, dass die eigene E-Mail-Anschrift die Endung des BKA aufweist und damit Vertrauen einflößt. Bei geplanten branchenüblichen Aktivitäten erstellt das Bundeskriminalamt ein positives Gutachten. Dieses Gutachten legt dann die kriminelle Vereinigung den Verfolgungsbehörden vor und hat damit den "Freifahrtschein" für ihre Aktivitäten.

Frage: Ist dieses Procedere denkbar?

Natürlich nicht, wird jeder demokratisch denkende und rechtschaffende Bürger denken.

So oder so ähnlich läuft es mit der NGW und der LWK. Der Landesverband der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft, in dem Vertreter der großen Geflügelkonzerne, wie z. B. der der "Wiesenhof" Wesjohann-Gruppe, einen Vorstandsposten haben, hat seinen Sitz im Hauptgebäude der Niedersächsischen Landwirtschaftskammer im zweiten Obergeschoss. Die Schlachthöfe müssen ausgelastet, Futtermittel und Tierarzneien müssen verkauft werden. Da ist der NGW jedes Mittel recht. Die Landwirtschaftskammer spielt mit.  Neue Bauanträge für Tierhaltungsanlagen werden von positiven Gutachten der Landwirtschaftskammer begleitet. Diese dienen dann unter anderem den Genehmigungsbehörden als Grundlage für die Genehmigungen. Die Gutachten werden von den Genehmigungsbehörden unkritisch und ungeprüft akzeptiert. Man kennt sich ja seit Jahren und arbeitet "gut" zusammen. 

Hauptgebäude der Niedersächsischen Landwirtschaftskammer mit Sitz vom Landesverband der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft e. V.

Aufgaben und Ziele der NGW

Für die Privilegierung von industriellen Tierhaltungsanlagen gibt es sicherlich das eine oder andere Schlupfloch im Gesetzesdschungel. Die Genehmigungsbehörde übernimmt für ihre Genehmigungen die "Sprachregelung" der juristischen Vertreter der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft. Für die Luft-, Boden- und Gewässerkontaminationen gibt es sicherlich Gründe. Eine immer wiederkehrende Erklärung für die massenhafte Überschreitungen der Nitratgrenzwerte: Gülle und Gärreste aus den Biogasanlagen sind wertvoller Wirtschaftsdünger. Er wird sogar aus den Niederlanden zum Nutzen unserer landwirtschaftlichen Nutzflächen importiert. Um sauberes Trinkwasser zu fördern, braucht man einfach immer nur tiefer zu bohren.

Die Werte der Luft (Feinstäube, Aerosole, Keime etc.) verbessern sich mit jeder zusätzlichen Tierhaltungsanlage, auch ohne Einbau einer Filteranlage. (So wird ernsthaft durch die Gutachter der LWK argumentiert). Deshalb ist alles nicht so schlimm.

Mist und Gülle aus gentechnisch veränderten Futtermittel aus Südamerika werden nicht dorthin zurückgeschickt. Sie werden, versetzt mit Antibiotika-Rückstände, auf unseren Äckern ausgebracht. Das Zeug muss ja weg.

Mist, Gülle und Gärreste aus Biogasanlagen gelangen über Gräben und Flüsse in die Nordsee. Die Nährstoffe sorgen hier für ein unkontrolliertes Algenwachstum. Massensterben von Tieren, die nicht in der Lage sind, das Gebiet zu verlassen, sind die Folgen. Wenn sich die hochgiftigen Stoffe der Feinalgen z. B. in Muscheln anreichern, können durch den Verzehr der Muscheln beim Menschen Lähmungserscheinungen auftreten, die in schweren Fällen sogar zum Tod führen. Aber über den Algenschaum an den Nordseestränden freuen sich doch die Kinder. Diese Freude wollen wir ihnen doch lassen. Die Nährstoffeinleitungen sind somit positiv zu sehen.

 

       

 

 

 

   

Das es Tierschutzgesetze gibt, davon hat die Genehmigungsbehörde auch schon gehört. Sie spielen aber im Genehmigungsverfahren keine Rolle. Haltungsbedinungen mit 39 kg auf einem Quadratmeter, Schnäbelkürzungen, Fußballenentzündungen, Brustblasen, Brusthautveränderungen, Wassergeschwulste, Abszesse, Schleimbeutelentzündungen etc. entsprechen den Richtlinien für eine artgerechte Tierhaltung. Antibiotika-Resistenzen sind zwar bekannt, aber sie sind "gottgegeben" und deshalb wird fleißig weiter genehmigt.

Und § 20 der Niedersächsischen Bauordnung, dass Menschen und Tiere im Brandfall gerettet werden müssen, steht eigentlich nur auf dem Papier. Die Tiere sind doch so eigenwillig. Sie wollen im Brandfall absolut keinen geordneten Rückzug antreten und kein Einsatzleiter wird das Leben seiner Feuerwehrkameraden riskieren und sie in einen brennenden Stall schicken, um Tiere zu retten. Die Tiere können deshalb, auch wenn weit mehr als 30 Minuten nach Brandausbruch zur Verfügung stehen würden, mit der in den Ställen vorhandenen Brandschutztechnik nicht gerettet werden. Ein Schwund durch Ersticken oder Verbrennen der Tiere ist eingeplant und wird ja von der Feuerversicherung erstattet. Leben und Leid der Tiere spielen eine untergeordnete Rolle. Es sind eben nur Tiere, deren Aufgabe es ist, Gewinne zu erzielen.

Alarmaufschaltung von Brandmeldeanlagen mit direkter Rufweiterleitung an die Leitstelle, wirksame separate Entrauchungsanlagen und Sprinkler- oder Vernebelungsanlagen gehören zwar zum vorbeugenden Brandschutz, verteuern aber die Gesamtanlage, sagt die NGW. Deshalb werden diese Maßnahmen einfach weggelassen. Die Genehmigungsbehörde folgt der NGW und der LWK und genehmigen weiter, ohne die technischen Möglichkeiten im Brandschutz einzufordern. Sie verstoßen damit permanent gegen bestehende Gesetze.

Die ritualisierten Genehmigungsverfahren durch die Genehmigungsbehörde sind eine Farce mit immer ähnlichen Ergebnissen: Die Anträge auf Bau- und Betriebsgenehmigungen von Tierhaltungsanlagen werden genehmigt.  Die Inhalte von beizubringenden Gutachten und Konzepten der vom Antragssteller beauftragten Gutachter werden von der Genehmigungsbehörde nicht sachlich überprüft. Es reicht, wenn die Papiere den Bauakten hinzugefügt werden können.

Dieses hat System, aber niemals Konsequenzen.

Wenn die Landwirtschaftskammer gleich, ohne Umweg über das Bauamt des Landkreises, die Bau- und Betriebsgenehmigungen für Tierhaltungsanlagen erteilen könnte, würde sich am Ergebnis nichts ändern. Der Landkreis könnten dann aber erhebliche Personalkosten in den bis jetzt beteiligten Ämtern einsparen.


 

Links

Landwirtschaftskammer

         

Links

Niedersächsische Geflügelwirtschaft

Wikipedia-Landwirtschaftskammer

Wikipedia-Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Webseite-Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Gesetz über die LWK Niedersachsen

 

Niedersächsische Geflügelwirtschaft

Hof Hoffrogge

Wikipedia-Wiesenhof-PHW-Gruppe

Putenbrüterei Kartzfehn

Presse

05. 10. 2012 - AbL und taz widerlegen peinliche Gemeinnützigkeitsanmaßung

04. 10. 2012 - taz - Massenmast ist nicht gemeinnützig

30. 08. 2012 - AbL fordert Streichung der Gemeinnützigkeit

 

ZurückWeiter